Leistungsbeschreibung

Grundpflege nach SGB XI

Dieser Bereich beschreibt körperbezogene Maßnahmen, Ernährung, Mobilität, Betreuungsmaßnahmen und Hilfen zur Haushaltsführung.

Falls Sie Fragen haben, klären wir diese gerne im Erstgespräch.

+ Palliative Pflegebegleitung und Pflege.

+ Hilfen bei der Körperpflege (waschen, duschen, baden), sowie Wahlleistungen (kämmen, rasieren).

+ Hilfen zur Inkontinenzversorgung.

+ Fördern /erhalten der Mobilität (Verlassen des Bett)

+ Spezielle Lagerungen.

+ Überprüfung der Ernährung.

+ Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme.

+ Gemeinsam Tagesgestaltung, Gedächtnistraining, Spiele und Begleitung.

+ Im Zuge von Pflege- u. medizinischen Leistungen Gewährleistung der Haushaltsführung ( Einkauf, kleinere Haushaltstätigkeiten, Wäsche, Geschirr, Müllentsorgung).

Hinweis: Umfangreiche Arbeiten in Ihrem Haushalt können speziell Fachkräfte anbieten (Haushaltshilfe). Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche (siehe unten: optionale Zusatzleistungen)

Behandlungspflege nach SGB V

Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die gemäß ärztlicher Verordnung von Pflegekräften durchgeführt werden.

Die Kosten für diese Art Behandlungspflege übernimmt Ihre Krankenkasse nach vorheriger Genehmigung. Ein Mitarbeiter der Krankenkasse stellt fest, ob diese Maßnahmen zur Heilung Ihrer Krankheit dienen, eine Verschlimmerung vermieden wird oder Beschwerden gelindert werden.

Die Verordnung einer Behandlungspflege ist zeitlich begrenzt:

Die Erstverordnung gilt über einen Zeitraum von 14 Tagen. Folgeverordnungen sind abhängig vom Gesundheitszustand des Patienten und müssen vom Arzt begründet werden.

Die Kosten, die jeder Pflegebedürftige selbst tragen muss, sind gesetzlich geregelt. Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen 10 Prozent der Kosten pro Tag für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr, sowie maximal 10 Euro pro Verordnung. Eine vorliegende Zahlungsbefreiung bildet eine Ausnahme. Der Pflegedienstes rechnet die erbrachten Leistungen später direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Privatversicherte reichen die Rechnung bei der entsprechenden Versicherung ein.

Leistungsbeispiele:

+ Medikamentengabe (auch über PEG) / Überwachung der Einnahme

+ Medikamente / Wochenbox richten

+ Augentropfen verabreichen

+ Medikamentenpflasterwechsel

+ Portversorgung – partenterale Ernährungstherapie

+ Insulingabe sowie Blutzuckerkontrollen

+ Kompressionsstrümpfe wechseln

+ Kompressionsverbände anlegen/ablegen

+ Stomaversorgung

+ Katheterversorgungen

+ Drainagen / Pleuradrainagesystem versorgen/überwachen

+ Injektionen ( Spritzen)

+ Wundversorgungen, Dekubitusbehandlungen, Ulcus cruris Therapie

+ Intensiv- und Palliativpflege für Kinder und Erwachsene

+ Kita und Schulbegleitung mit intensivmedizinischer Betreuung

Optionale Zusatzleistungen

Folgende Leistungen werden nicht von den Kassen bezahlt.

Wir führen hier Beispiele auf, die Sie zusätzlich bei uns buchen können, um ein Maximum an Pflege zu gewährleisten.

Je nach Bedarf buchen Sie diese Leistung hinzu:

+ gezielte, umfassende Beratung zu Fragen der Pflege-/Krankenversicherung und Anträge.

+ Vorbereitung und Begleitung zur Pflegegrad-Einstufung durch den MDK - eine unserer versierten Pflegefachkräfte ist während des Gesprächs dabei.

+ Beantragung von Hilfsmittel (Spezialmatratzen, Rollstühle, Gehhilfen, Badewannenlifte, Toilettensitze, Gleitmatten) und Vermittlung von Pflegemitteln.

+ Beschaffung und organisierte Verwaltung benötigter von Medikamenten inkl. aller Wege zu Ärzten und Apotheken.

+ Vermittlung und Kooperation mit externen Dienstleistern (Hand- und Fußpflege, Wund- und Therapieexperten)

+ Organisation Verpflegung (Essenslieferungen), sowie Sicherheitseinrichtungen (Hausnotruf)

Darüber hinaus besprechen wir gerne Ihre Sonderwünsche.